Brandschutznachweis: Eine wichtige Bauvorschrift

Bei der Errichtung von einem Gebäude müssen natürlich eine Vielzahl an Bauvorschriften eingehalten werden. Hierbei spielt natürlich auch die Sicherheit, insbesondere die Brandsicherheit eine große Rolle. Das alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden, wird in einem Brandschutznachweis aufgeführt und bestätigt, wie man dem nachfolgenden Artikel entnehmen kann.

Das ist ein Brandschutznachweis

Wie zu Beginn erwähnt müssen Brandschutzanforderungen bei einem Bau von einem Gebäude eingehalten werden. Damit die Brandschutzanforderungen eingehalten sind, muss man gegenüber der Baubehörde bestätigen. Die Bestätigung erfolgt hierbei im Rahmen von einem Brandschutznachweis. Der Nachweis ist in der Regel Gegenstand des Bauantrages und damit eine Bauvorlage. Zum Brandschutznachweis muss man wissen, dass es Bauvorhaben gibt, bei denen der Nachweis einer Prüfpflicht unterliegt. Das ist gerade bei Sonderbauten wie Industriegebäude, Verkaufsstätten, Schulen oder Krankenhäuser der Fall. Hierbei wird nach Bauausführung geprüft, ob alle festgelegten Maßnahmen aus dem Nachweis auch tatsächlich erfüllt wurden. Ist das der Fall, wird die Erfüllung vom Nachweis gesondert gegenüber den Baubehörden bestätigt. Muss eine Prüfung aufgrund vom Bauvorhaben erfolgen, muss ein entsprechender Prüfsachverständiger beauftragt werden.

Wer darf den Brandschutznachweis erstellen?

Als Bauherr von einem Gebäude ist man selbst dafür verantwortlich, das der Brandschutznachweis ausgestellt wird. So muss beispielsweise auch die Radiologie Nürnberg selbst für einen Brandschutznachweis sorgen. Als Bauherr muss man selber dafür sorgen, dass man eine entsprechend zugelassende Person mit der Erstellung vom Brandschutznachweis beauftragt. In der Regel handelt es sich hier für die Ausstellung von Brandschutznachweisenzugelassene Architekt, Fachplaner und Sachverständige für Brandschutz. Da es sich bei einem solchen Nachweis um eine Bauvorlage handelt, muss eine entsprechende Bauvorlagenberechtigung vorliegen. Weitergehende Anforderungen gibt es, wenn der Nachweis geprüft werden muss. In einem solchen Fall muss es sich um einen Prüfsachverständigen handeln. Ist eine Prüfung erforderlich, ist man auch hier als Bauherr für die Beauftragung erforderlich. Unabhängig den Anforderungen die die Ersteller erfüllen muss, hat man als Bauherr die freie Auswahl bei der Beauftragung. Hier gibt es keine Vorgaben dazu.

Was kostet ein Brandschutznachweis?

Die Ausstellung von einem Brandschutznachweis ist nicht kostenfrei. Die Höhe der Kosten die für einen solchen Nachweis entstehen, hängen in der Regel unter anderem von der Größe vom Objekt ab. Ist der Nachweis Teil des Bauantrages, so werden die Kosten auf der Grundlage der Honorarordnung für Ingenieure und Architekte abgerechnet. Muss der Nachweis nach Abschluss der Baumaßnahmen geprüft werden, so können hier für die Beauftragung zusätzliche Kosten für einen Prüfsachverständigen erfolgen. Wie schon erwähnt, ist man als Bauherr für die Beauftragung von einem zugelassenen Fachplaner oder Sachverständigen verantwortlich. Aus diesem Umstand heraus ergibt sich auch die Kostenschuld. Denn die Kosten die für die Erstellung von einen Brandschutznachweis entstehen, muss man als Bauherr selber tragen. Das gilt auch für die Prüfung von einem Nachweis.

Zusätzliches: https://micnetwork.org/technik/brandschutznachweis-man-muss-eine-vielzahl-an-vorschriften-beachten/