Wenn die Liebe in einer Ehe verflogen ist, führt dies oftmals zu einer Scheidung. Doch gerade die Scheidung von einem Ehepaar ist ein gravierender Einschnitt. Es muss das Eigentum aufgeteilt werden, Umgangsrechte mit eventuell vorhandenen Kindern geklärt werden und natürlich auch Fragen wie der Unterhalt und andere finanzielle Angelegenheiten. Mit einer Scheidung stellt sich aber auch eine Frage, nämlich nach den Scheidungskosten. Nachfolgend dazu ein paar Informationen zu den Kosten.
Diese Scheidungskosten fallen an
Gerade wenn man sich scheiden lassen möchte, ist das mit Scheidungskosten verbunden. Pauschal kann man die Kosten für eine Scheidung nicht beziffern, da es hier immer auf den Einzelfall ankommt. Gerade wenn sich die Ehepartner uneinig sind, zum Beispiel zu den Finanzen, so kann daraus schnell ein sehr umfangreicher Rechtsstreit im Rahmen der Scheidung erwachsen. Hier kann allerdings ebenfalls ein Steuerberater Neu-Ulm weiterhelfen. Doch auch in anderer Hinsicht entstehen Kosten, nämlich durch die Notwendigkeit von einem Anwalt. Wer sich in Deutschland scheiden lassen möchte, der braucht dafür einen Anwalt vor dem Familiengericht.
Scheidungskosten: Anwaltszwang kostet
Anders als bei Verfahren vor dem Amtsgericht, wo man nicht zwangsläufig einen Anwalt braucht, sieht das bei einer Scheidung anders aus. Ohne einen Rechtsanwalt könnte man zum Beispiel keinen Antrag auf Scheidung beim Familiengerichteinreichen. Der Anwalt ist daher im Hinblick auf die Scheidungskosten der erste Kostenblock wo anfällt. Sein Honorar orientiert sich in weiten Teilen an der Honorarordnung die es für Rechtsanwälte gibt. Wie aber bereits erwähnt, kann es je nach Umfang der Scheidung hier aber hinsichtlich dem anfallenden Honorar große Unterschiede geben. In der Regel werden in einem Scheidungsverfahren die Kosten gegeneinander aufgehoben. Das bedeutet, die Kosten für einen Anwalt anfallen, muss jede der Parteien selbst tragen. Sicherlich werden sich jetzt einige Leser fragen, was ist wenn ich mir keinen Anwalt leisten kann? Auch wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, entbindet dies nicht von der Notwendigkeit von einem Rechtsanwalt bei einer Scheidung. Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, der muss beim zuständigen Amtsgericht vorsprechen. Mehr Informationen zum Thema Kosten der Scheidung finden Sie auch hier:
https://www.pokerfreunde.ch/scheidungskosten-koennen-unnoetig-hoch-werden/
Für solche Fälle gibt es nämlich entsprechende Rechtsberatungs-Bescheinigungen und Prozesskostenhilfen, die einem nach Darlegung der finanziellen Verhältnisse, gewährt werden können. Werden solche Hilfen gewährt, muss man mit keinen Scheidungskosten rechnen.
Scheidungskosten: Die Verfahrensgebühren
Neben den Scheidungskosten die für einen Anwalt anfallen, entstehen auch noch andere Kosten. Das sind im wesentlichen die Verfahrenskosten die durch die Inanspruchnahme vom Familiengericht entstehen. Darauf verzichten kann man nicht, da nur das Familiengericht eine Ehe scheiden kann. Natürlich kann man aber auf die Verfahrenskosten einwirken. Ist man sich einig und stellt das Scheidungsverfahren damit keine Hürden dar, sind natürlich die Verfahrenskosten deutlich geringer, als bei umfangreichen Rechtsstreitigkeiten im Scheidungsverfahren. Dementsprechend kann man auch diese Scheidungskosten nicht pauschal erheben, sie sind vom Einzelfall abhängig. Die Verfahrenskosten als Scheidungskosten werden in der Regel je zur Hälfte von den Parteien getragen.